Asbestsanierung nach TRGS 519
Demontage und Rückbau von festgebundenen Asbestprodukten:
- z.B. Asbestzementplatten und -rohre
Demontage von schwachgebundenem Asbest:
- Nachtspeicherheizungen
- Dichtungsmaterial in Fenstern und Türen
- Isolierungen
Wir sind zugelassen als Betrieb für Asbestabbruch und Asbestsanierung nach Anhang III Nr. 2.4.2 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung.
Unsere Mitarbeiter haben alle erforderlichen Untersuchungen nach G 24.0 / G 1.2 / G 26.2.
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